Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.